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Kosten

„Kinder entwickeln sich durch Spielen und Experimentieren.“ 

Maria Montessori

 

Gesetzliche Versicherungen: Da es sich hier um einen kassenärztlichen Versorgungsauftrag handelt, werden grundsätzlich fast alle anfallenden Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dies gilt nur nicht für jegliche Berichte und Gutachten sowie das Ausfallhonorar, 

welches bei wiederholtem kurzfristigem Absagen anfällt. Genauere Informationen, auch zum Prozedere der 

Antragsstellung, erhalten Sie, sobald eine Therapie zustande kommt.

 

Private Krankenversicherungen/ Beihilfe: Auch hier werden in der Regel alle Kosten übernommen, 

jedoch verfügen die jeweiligen Versicherungen über unterschiedliche Grundbedingungen und Vorgehensweisen. Daher kontaktieren Sie gerne selbst bereits im Vorfeld Ihre Versicherung, um eine Kostenübernahme zu erfragen.